Frage:
beim kauf eines gebrauchtwagen,kann man das auto innerhalb von 14 tagen zurück geben ?
behzadfarhoumand
2009-01-04 02:32:02 UTC
beim kauf eines gebrauchtwagen,kann man das auto innerhalb von 14 tagen zurück geben ?
Fünf antworten:
2009-01-04 02:40:54 UTC
Ein sehr klares und deutliches NEIN. Es gibt in Deutschland kein gesetzliches Recht auf Rückgabe von Waren oder Gegenstände, die einen nicht gefallen.



Aber der Händler kann freiwillig dir ein Rückgaberecht reinräumen, es gibt auch einige Autohändler, die das machen.



Wenn das Auto defekt ist, hast du natürlich ganz andere Rechte, sogar auf Rückgabe des Autos, falls die Reparaturen nichts bringen.



@Master G: Ach ja, was ich das für ein blödsinniger Text, dann nenne mir mal den § wo das drinsteht! Du erliegst einen Rechtsirrtum, der wohl nicht aussterben wird.
Lucius T Fowler
2009-01-04 11:13:31 UTC
Ich stimme Jens zu und widerspreche Master G: Bei (Gebraucht-)Autos gilt "Gekauft wie besehen und probegefahren". Das war schon immer so und wird immer so bleiben. Nur Händler müssen neuerdings ein halbes Jahr Gewährleistung bieten, aber das haben sie eigentlich auch schon immer: Wenn ich einen Gebrauchten bei einem Händler kaufe und der funzt nimmer im Lauf von zwei, drei Monaten, dann stehe ich bei dem auf dem Hof und erwarte eine kostenlose Reparatur, sonst erzähle ich meinen ganzen Bekannten, was der für Dreckskarren verkauft. Da hat eigentlich die "Selbstregulierung des Marktes" ganz ohne Gesetze schon immer bestens funktioniert.
Morrighan
2009-01-04 12:25:36 UTC
Ein 14 tägiges Rückgaberecht besteht nur beim Internethandel, Haustürgeschäften und ähnlichem. Den Kauf eines Fahrzeugs überlegt man sich normalerweise genau, weshalb auch so ein Rückgaberecht nicht vorgesehen ist. Wenn dir allerdings gravierende Schäden und Mängel verschwiegen wurden, die nachweislich zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden, dann kannst du wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten.



Ich habe es auch schon erlebt, dass nach dem Abschluss des Kaufvertrages herauskam, dass das Fahrzeug auch auf Rennstrecken vorgeführt, also eher unsanft behandelt wurde. Der Kunde durfte auch in dem Fall sofort vom Kauf zurücktreten.



Einfach nur zurücktreten, weil man etwas besseres gefunden hat, ist nicht.



Nachtrag: Wenn du das Auto bei einem Händler gekauft hast und jetzt erst Mängel auftreten, hat der Händler das Recht auf einen Reparatur-Versuch. Auch bei zweimaligem Auftreten des Mangels, darf der Händler noch Versuchen das zu beheben. Wenn der Mangel ein drittes Mal auftaucht, kannst du das Auto zurückgeben. Die Reparatur-Versuche kosten dich dann auch kein Geld, da das unter die 1 jährige Gewährleistung fällt, die Händler Privatleuten auf Gebrauchtwagen geben müssen.
Prof.
2009-01-04 11:20:14 UTC
Viele Leute glauben, dass die Regeln des Internethandels auf das tägliche Geschäft übertragbar sind. Hier gilt ein klares NEIN!



Das Fernabsatzgesetz gibt Dir bei Geschäften über Internet oder Telefon die Möglichkeit, die Ware bis 14 Tage nach Erhalt zurückzuschicken und Dein Geld zurück zu bekommen.



Wenn Du in einem Laden, bei einem Händler etc. ein Geschäft tätigst, dann gilt natürlich kein Fernabsatzgesetz also auch kein Rückgaberecht nach 14 Tagen.



Beim Gebrauchtwagenkauf ist das nochmal komplizierter. Wenn Du von Privat gekauft hast, dann gibt es (fast) kein zurück mehr. Auch ein Händler wird den Wagen nicht zurücknehmen. Hier kannst Du höchstens noch Mängel an der Sache reparieren lassen (Gewährleistung).



Viele Grüße
MasterG
2009-01-04 10:43:24 UTC
Da muss ich dem Vorredner widersprechen. Du hast bei jedem Geschäft ein Rückgaberecht, solange die Ware nicht verbraucht wurde oder im Wert gemindert.

Dies gilt jedoch nur, solange du Geschäfte mit Unternehmen/Händlern machst. Beim Privatkauf gilt das nicht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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