Ein 14 tägiges Rückgaberecht besteht nur beim Internethandel, Haustürgeschäften und ähnlichem. Den Kauf eines Fahrzeugs überlegt man sich normalerweise genau, weshalb auch so ein Rückgaberecht nicht vorgesehen ist. Wenn dir allerdings gravierende Schäden und Mängel verschwiegen wurden, die nachweislich zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden, dann kannst du wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich habe es auch schon erlebt, dass nach dem Abschluss des Kaufvertrages herauskam, dass das Fahrzeug auch auf Rennstrecken vorgeführt, also eher unsanft behandelt wurde. Der Kunde durfte auch in dem Fall sofort vom Kauf zurücktreten.
Einfach nur zurücktreten, weil man etwas besseres gefunden hat, ist nicht.
Nachtrag: Wenn du das Auto bei einem Händler gekauft hast und jetzt erst Mängel auftreten, hat der Händler das Recht auf einen Reparatur-Versuch. Auch bei zweimaligem Auftreten des Mangels, darf der Händler noch Versuchen das zu beheben. Wenn der Mangel ein drittes Mal auftaucht, kannst du das Auto zurückgeben. Die Reparatur-Versuche kosten dich dann auch kein Geld, da das unter die 1 jährige Gewährleistung fällt, die Händler Privatleuten auf Gebrauchtwagen geben müssen.